Bejagung von Keilern und Bachen in Hessen
Die Bejagung von Keilern und Bachen (unter Beachtung des Elterntierschutzes) ist ab 1. Februar weiterhin möglich.
Aus der geänderten Bundesjagdzeitenverordnung (JagdzeitV) ergibt sich für alles Schwarzwild eine ganzjährige Jagdzeit (unter Beachtung des Elterntierschutzes). Eine Verlängerung der
Schonzeitaufhebung durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist daher nicht erforderlich.
Wir bitten um Weiterleitung an Ihre Mitglieder.
Herzliche Grüße aus Bad Nauheim
Markus Stifter
Pressesprecher LJV Hessen